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FahrSync ist eine webbasierte Verwaltungssoftware für Fahrschulen und Fahrlehrer: Ausbildungsnachweis, Fahrstunden-Protokoll mit Unterschrift, Lernfortschritt jedes Schülers sowie optional ein Termin-Kalender mit Online-Buchung.

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Die digitale Kartei für Fahrlehrer

FahrSync ist eine webbasierte Verwaltungssoftware für Fahrschulen und Fahrlehrer: Ausbildungsnachweis, Fahrstunden-Protokoll mit Unterschrift, Lernfortschritt jedes Schülers sowie optional ein Termin-Kalender mit Online-Buchung.

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Verkehrszeichen
Kurzübersicht zum Nachschlagen
Stop-Schild
Stop – Zeichen 206
Amtliche Quelle: StVO-Anlage ↗
Vollständig anhalten. Danach Vorfahrt aller anderen Fahrzeuge auf der Kreuzung/Einmündung beachten.
Vorfahrt gewaehren
Vorfahrt gewähren – Zeichen 205
Amtliche Quelle: StVO-Anlage ↗
Vorfahrt des Querverkehrs beachten, notfalls anhalten. Kein vollständiger Halt zwingend vorgeschrieben.
Einbahnstrasse
Einbahnstraße – Zeichen 220
Amtliche Quelle: StVO-Anlage ↗
Die Straße darf nur in Pfeilrichtung befahren werden.
Verkehrsberuhigter Bereich
Verkehrsberuhigter Bereich – Zeichen 325.1
Amtliche Quelle: StVO-Anlage ↗
Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger dürfen die ganze Fläche nutzen und haben Vorrang, dürfen den Verkehr aber nicht mutwillig behindern.
Vorfahrtstrasse
Vorfahrtstraße – Zeichen 306
Amtliche Quelle: StVO-Anlage ↗
Kennzeichnet eine Straße mit durchgehender Vorfahrt gegenüber allen einmündenden Straßen, bis das Ende (Zeichen 307) oder ein „Vorfahrt gewähren“/Stop-Schild die Vorfahrt aufhebt.
VorfahrtstrasseZusatzzeichen abknickende Vorfahrt
Abknickende Vorfahrt (Zeichen 306 + Zusatzzeichen)
Amtliche Quelle: StVO-Anlage ↗
Kein eigenständiges Zeichen: Das weiße Zusatzschild unter Zeichen 306 zeigt, dass die Vorfahrtstraße hier abknickt. Fahrtrichtung dem Verlauf anpassen, Vorfahrt bleibt bestehen.
Vorfahrt (Gefahrzeichen)
Vorfahrt – Zeichen 301
Amtliche Quelle: StVO-Anlage ↗
Gefahrzeichen: kündigt eine bevorrechtigte Kreuzung/Einmündung an. Warnt vorausschauend, ersetzt nicht die eigentliche Vorfahrtsregelung vor Ort.
Amtliche Verkehrszeichen nach StVO, gemeinfrei (§ 5 UrhG amtliches Werk).
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
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